GOP Pressemitteilung zur aktuellen Situation.
Die GOP Entertainment Group mit ihren aktuell sieben Theaterspielorten in Bad Oeynhausen, Essen, Hannover, Mรผnster, Mรผnchen, Bremen und Bonn war vor Beginn der Corona-Pandemie ein kerngesundes Unternehmen. In den letzten 20 Jahren wurden stets positive Ergebnisse erzielt und jรคhrlich Steuern in sechs- und siebenstelligen Betrรคgen abgefรผhrt. Ca. 1.000 Mitarbeiter/innen beschรคftigte die Unternehmensgruppe per Ende 2019 und erwirtschaftete einen jรคhrlichen Gruppenumsatz von ca. 47 Mio. Euro. Das Wachstum wurde stets aus Eigenmitteln erzielt. Bankdarlehen bestanden nicht. Wir waren stolz, als Unternehmen der Kulturbranche keine Subventionen zu erhalten.
Ende Februar 2021, ein Jahr nach der Beginn der Pandemie, wird sich die Situation wie folgt darstellen: Der Gesamtjahresumsatz in diesem Zeitraum wird im Vorjahresvergleich um knapp 90% von 47 Mio. Euro auf ca. 5 Mio. Euro eingebrochen sein. Nur fรผr einen Zeitraum von drei Monaten im Sommer durften die Theater mit staatlicher Erlaubnis geรถffnet werden, allerdings auch nur mit 60- 70% der normalen Platzkapazitรคt. Diese Monate mรผssen saisonbedingt auch in normalen Zeiten durch das starke Wintergeschรคft quersubventioniert werden.
Der vordringlichste Punkt ist nun, dass auch grรถรere Gastronomie- und private Kulturunternehmen wie die GOP Entertainment Group entsprechend der Verluste entschรคdigt werden. Dies muss sich am erlittenen Schaden des Unternehmens bemessen und nicht an starren Obergrenzen eines EU-Beihilferechts. Es kann nicht sein, dass hier der Besitzer eines Restaurants mit einer Unternehmensgruppe mit 1.000 Mitarbeitern gleichgesetzt wird.
Auรerdem muss eine weitreichende Ausweitung der Fรถrderhรถchstgrenzen nach EU-Beihilferecht erfolgen, da auch viele kleinere Unternehmen aufgrund der Dauer der Schlieรungen an die Fรถrderhรถchstgrenzen stoรen.
Und nicht zu vergessen, die Betriebe wurden von staatlicher Seite grundlos geschlossen und mรผssen mittlerweile seit einem Jahr von der Substanz leben. Ohne eigenes Verschulden erbringen diese Unternehmen ein Sonderopfer fรผr die Allgemeinheit seit fast 12 Monaten! Und daher mรผssen diese Unternehmen auch entsprechend entschรคdigt werden. Einen Markt fรผr eine โShow to Go!โ gibt es nicht. Die Live-Unterhaltung ist der Kern unseres Geschรคftsmodells.
Weitere Kritikpunkte an den bisherigen Fรถrderungen sind, dass saisonale Besonderheiten nicht berรผcksichtigt wurden. Dazu zรคhlt auch, dass man seitens der Politik/Behรถrden bei der Wiederรถffnung branchenrelevante Zeitschienen berรผcksichtigt. Wir benรถtigen einen Vorlauf von ca. 4-6 Wochen um bspw. Karten fรผr die Vorstellungen zu verkaufen. Dies ist sicher fรผr die Behรถrden nicht einfach, aber das ist die gesamte Situation fรผr die betroffenen Unternehmen auch nicht.
Fรผr einen etwaigen Neustart sind wir โ wie bereits nach dem ersten Lockdown โ gut gerรผstet. Durch unser umfangreiches Sicherheits- u. Hygienekonzept in Verbindung mit unseren an allen Standorten bestehenden Lรผftungsanlagen, die eine Frischluftzufuhr und Luftwechsel von mehr als 300% der behรถrdlich Vorgaben erfรผllen, kรถnnen wir fรผr unsere Gรคste einen sicheren Aufenthalt gewรคhrleisten. Wรผnschenswert ist, dass die zustรคndigen Verordnungen und Behรถrden nach nun fast einjรคhriger Zeit der Pandemie hierbei auch differenziert vorgehen und nicht Branchen รผber einen Kamm scheren. Das darf man als ein Betrieb wohl verlangen, wenn einem das Grundrecht auf freie Berufswahl bzw. dessen Ausรผbung nun seit fast einem Jahr verwehrt wird.
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